Ihr Experte für technische Gutachten

Über uns

Die Kfz-Sachverständigen für technische Gutachten H.-G. WILLE GmbH ist seit 1993 in Bad Nauheim Ihr Spezialist für Haftpflicht-, Kasko- und Gerichtsgutachten. Seit 1989 gehören die Bewertung von Fahrzeugschäden an PKW, LKW und Motorrädern, Ihre Fragen zur Kraftfahrzeugtechnik sowie die Wertermittlung Ihres Oldtimers, Youngtimers oder eines Gebrauchtfahrzeuges zu unserem Leistungsspektrum.

Als Partner von eurotaxSCHWACKEexpert, audatex und Classic-Tax erstellen wir Ihnen eine Reparaturkalkulation und ermitteln den Wiederbeschaffungswertes Ihres verunfallten Fahrzeuges in kürzester Zeit. Eine professionelle Beratung und Betreuung unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen. Bei Fragen zu unseren angebotenen Leistungen können Sie sich gerne bei uns melden - telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

 

Wir freuen uns, wenn wir Sie als Kunden für uns gewinnen können.

 

Ihr Team von KFZ-Sachverständige H.-G. Wille GmbH

Ihr Ansprechpartner

Unsere Leistungsschwerpunkte im Kfz-Bereich sind

  • Bewertung von Unfallschäden
  • Bewertung von Fahrzeugschäden
  • Gerichtsgutachten
  • Haftpflicht-Gutachten
  • Kasko-Gutachten
  • Fahrzeugbewertungen
  • Oldtimerbewertungen

Technische Gutachtenberatung

SCHADENGUTACHTEN & HAFTPFLICHTGUTACHTEN

Wenn ein Unfall durch einen Fremden (Fremdverschulden) verursacht wurde, dann ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer den Schaden zu ersetzen. In diesem Fall liegt ein Haftpflichtschadenfall vor und der Geschädigte darf einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Sie haben das Recht, in einem Haftpflichtschadenfall einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Die anfallenden Kosten für den Sachverständigen sind erstattungpflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen übernommen.

Eine Beweissicherung gewährleistet Ihnen, dass der vollständige Schadenumfang erkannt und beseitigt wird. Somit ergeben sich keine Unstimmigkeiten in der Schadenshöhe. Unsere Kfz-Sachverständigen sind dafür qualifiziert und bieten Ihnen ein vollständiges und belastbares Gutachten.

KASKOGUTACHTEN ZUR VORLAGE BEI IHRER VERSICHERUNG

Als Versicherungsnehmer haben Sie im Kaskoschadenfall gemäß den Bedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Ihre Versicherung sollte auf jeden Fall über den Kaskoschaden informiert werden, bevor ein Sachverständiger beauftragt wird. Wer die Kosten für ein Kfz-Gutachten bzw. Kfz-Sachverständigen übernimmt, ist mit der Versicherung abzuklären. In der Regel werden im Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten ersetzt. Welche Reparaturen notwendig und auf den Unfall zurückzuführen sind, kann nur ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger zuverlässig feststellen. Kommen Sie auf uns zu - Auf unsere Einschätzung ist Verlass! 

Die Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung greifen bei einem Unfallschaden an ihrem Fahrzeug, wie zum Beispiel:

  • selbstverschuldeter Unfall
  • Fahrerflucht
  • Unfall mit Wild
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung usw.
  • Einbruch
Bestehen Sie bei einem Teilkasko- oder Vollkasko-Schadensfall auf das Urteil eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, um die Übernahme der Kosten durch Ihre Versicherung von vornherein sicherzustellen. Mit unseren umfassenden und belastbaren Kaskogutachten gehen Sie kein Risiko ein!

GERICHTSGUTACHTEN ZUR KLÄRUNG VOR GERICHT

Ein Gerichtsgutachten, ist ein Gutachten, das vom Gericht nach Beweisabschluss beauftragt wird. Gerne fertigen wir im Auftrag des Gerichts ein Gutachten in Straftaten, Rechtsstreitigkeiten und auch im selbständigen Beweisverfahren für Sie an.

Der Sachverständige wird beauftragt, zu einer oder mehreren Fragen sach- und fachkundige Stellung zu beziehen. Der Vorgang des Gutachtens wird vom Gericht vorgegeben und der Gerichtssachverständige muss sich streng an die Aufgabenstellung halten. Oftmals wird vom Richter ein unabhängiger, nicht parteiabhängiger, Sachverständiger hinzugezogen. Wir tragen mit unserer jahrelangen Erfahrung in der Beurteilung von Unfallschäden an Fahrzeugen in Ihrem Streitfall zu einer unabhängigen Klärung bei.

Gebrauchtwagenbewertung

BEWERTUNG VON GEBRAUCHTEN FAHRZEUGEN

Wir ermitteln den Fahrzeugwert Ihres Gebrauchtwagens und beantworten Ihre Fragen zur Kraftfahrzeugtechnik.

Gebrauchtwagenbewertung

OLDTIMERBEWERTUNGEN

Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist. Des Weiteren muss Originalität der Hauptbaugruppen vorhanden sein: der Grundcharakter des Fahrzeuges darf nicht verändert bzw. ersetzt werden. 


Ein Oldtimer ist somit ein wertvolles und historisches Kulturgut. Da die Originalität beim Oldtimer eine große Bedeutung hat, fließt diese und der Fahrzeugzustand des Fahrzeuges in die Bewertung mit ein. 


Im Anschluss an die Oldtimerbewertung erhalten Sie eine Urkunde, die den Zustand und den Wert des Fahrzeuges dokumentiert. Dieses Schreiben dient zur Einordnung in den Versicherungsklassen und zum Beweis des Fahrzeugwertes bei Verlust oder Zerstörung.

Wir sind nur einen Anruf entfernt.

Bei Fragen oder Terminwünschen rufen Sie uns an oder schreiben eine Mail.

Für einen persönlichen Termin nehme ich mir gerne Zeit. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine Mail. Gerne können Sie auch dieses Kontaktformular nutzen, ich rufe Sie anschließend bezüglich eines Beratungstermins zurück.


KFZ-Sachverständige H.-G. Wille GmbH aus Bad Nauheim


KFZ-Sachverständige H.-G. Wille GmbH

Steinkopfstraße 5

61231 Bad Nauheim


Telefon 06032 96860

Telefax 06032 87360


E-Mail: kfz.-sv.wille@t-online.de