KFZ Gutachter für Bad Homburg :
KFZ-Sachverständige H.G. Wille GmbH
Die H.G. Wille GmbH arbeitet für Sie als KFZ-Gutachter für Bad Homburg. Wir bewerten beispielsweise die Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug. Dieser Vorgang ist notwendig, um die finanzielle Entschädigung von der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners zu erhalten, die Ihnen zusteht. Wir können Ihnen aber auch noch in weiteren Bereichen als Sachverständige helfen. Nachfolgend stellen wir Ihnen unser Angebot deshalb detailliert vor und beantworten einige der häufigsten Fragen rund um unsere Arbeit.
Diese Leistungen erbringen unsere Experten als Ihre KFZ-Gutachter für Bad Homburg
Als Gutachter für Bad Homburg können Sie drei zentrale Dienstleistungen von uns in Anspruch nehmen:
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Schadensgutachten: Nach einem Unfall nehmen wir das verunglückte Fahrzeug in Augenschein. Wir listen alle Schäden auf. Nicht immer muss dabei Fremdverschulden eine Rolle gespielt haben. Es steht Ihnen auch frei, ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen, nachdem Sie beispielsweise verunglückt sind. Sinnvoll ist dies, wenn Sie das Fahrzeug weiterverkaufen möchten und nachweisen müssen, dass keine funktionellen Vorbeschädigungen bestehen.
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Haftpflichtgutachten: Dieses wird oft im Zusammenhang mit einem Schadengutachten erstellt. Nach einem Unfall durch Fremdverschulden bewerten wir das Fahrzeug, ermitteln die Reparaturkosten und bestimmen den Restwert. Das Gutachten ist ein Teil der juristischen Beweissicherung.
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Kaskogutachten Möchten Sie einen Schaden von Ihrer eigenen Versicherung regulieren lassen, fordert diese in der Regel ebenfalls ein Gutachten an. Dies gilt für Teil- wie für Vollkasko-Regulationen. Es muss ebenfalls von einem Sachverständigen erstellt werden.
Diese weiteren Leistungen können Sie von uns als Gutachter für Bad Homburg in Anspruch nehmen:
- Bewertungen von Gebrauchtfahrzeugen
- Wertbestimmungen von Oldtimern
- Gerichtsgutachten
- Einschätzung von Fahrzeugschäden
Unsere Philosophie als Gutachter für Bad Homburg: Unser Ruf ist unser Kapital
Als seit 1993 aktive KFZ-Gutachter in Bad Homburg und Umgebung sind wir auf einen tadellosen Ruf angewiesen. Nur, wenn wir zuverlässig, professionell und transparent arbeiten, erhalten wir Aufträge. Entsprechend sind diese Anforderungen die Leitlinien unseres Handelns. Niemals möchten wir dabei in die Selbstzufriedenheit abrutschen.
Sollten Sie Hilfe von einem KFZ-Gutachter in Bad Homburg benötigen, zögern Sie deshalb nicht und wenden sich direkt an uns. Sie können hierfür beispielsweise unser Kontaktformular nutzen. Gerne rufen wir Sie anschließend für eine Terminvereinbarung zurück.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu unserer Tätigkeit als KFZ-Gutachter für Bad Homburg
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Was ist ein KFZ-Gutachten?
Generell ist ein KFZ-Gutachten eine schriftliche Dokumentation eines Fahrzeugs durch einen anerkannten (d.h. zugelassenen) Sachverständigen zu einem bestimmten Zweck. In der Regel geht es darum, Unfallschäden zu ermitteln, den Restwert des verunglückten Fahrzeugs zu bestimmen und die etwaigen Reparaturkosten aufzuschlüsseln. KFZ-Gutachten sind aber diesbezüglich nicht beschränkt, wie Sie schon in den vorherigen Abschnitten lesen konnten. Wer beispielsweise einfach nur den aktuellen Wert seines Fahrzeugs wissen möchte, kann ebenfalls ein Gutachten erstellen lassen.
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Wer beauftragt einen KFZ-Gutachter für Bad Homburg?
Bei einem Unfallschaden hat der Geschädigte das Recht, nach seiner Wahl einen zugelassenen Gutachter in Bad Homburg zu beauftragen. Er kann diese Aufgabe dabei auch delegieren - beispielsweise an die Werkstatt, die das Fahrzeug reparieren sollen. Bei gerichtlichen Streitigkeiten kann zudem das Gericht ein zusätzliches Gutachten anfordern. In allen anderen Fällen erfolgt die Beauftragung anlassbezogen durch den Interessenten - wenn dieser beispielsweise den Wert eines Oldtimers wissen möchte.
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Was kostet ein Gutachten für ein Auto?
Unfallgutachten bewegen sich preislich durchschnittlich zwischen 125 und 150 Euro. Sie sind damit etwas günstiger als die vom TÜV oder der DEKRA. Deren Gutachter erheben einen Aufschlag von 25 Euro. Gutachten für die Wertermittlung beginnen bei etwa 180 Euro. Gerichtlich beauftragte Gutachten haben feste Sätze. Bitte beachten Sie, dass die konkreten Kosten vom individuellen Fall abhängen.
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Wer muss ein KFZ-Gutachten bezahlen?
Bei einem Unfallgutachten zahlt in der Regel die Versicherung des Verursachers - oder er selbst. Ansonsten entscheidet dies das Gericht. Bei sonstigen Gutachten steht der Auftraggeber für die Bezahlung ein. Bei einem Kasko-Gutachten kann es allerdings sein, dass die Kosten durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind.
Für einen persönlichen Termin nehmen wir uns gerne Zeit. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine Mail. Gerne können Sie auch dieses Kontaktformular nutzen, wir rufen Sie anschließend bezüglich eines Beratungstermins zurück.
KFZ-Sachverständige H.-G. Wille GmbH aus Bad Nauheim
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Steinkopfstraße 5
61231 Bad Nauheim
Telefon 06032 96860
Telefax 06032 87360
E-Mail: kfz.-sv.wille@t-online.de